ZMP BLOG

23.11.2009
23:19

Bundesdatenschutzgesetz

Gestern waren wir bei der IHK zu einem Vortrag über die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes.

 

Spannend, spannend.

 

Die nächste Abmahnwelle wird kommen.

 

Betrifft viele Teilbereiche, nicht nur das Internet, sondern generell die Speicherung von sogenannten personenbezogenen Daten.

 

Stichwort: Telekom

Stichwort: Lidl

Stichwort: Bahn

 

Für's Internet bedeutet das:

Vorbei die Zeiten eben mal jemanden ungefragt in die Newsletterliste einzutragen

(generelle Zustimmung erforderlich)

 

Besucher haben Recht auf:

  • Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert sind
  • Auskunft darüber, aus welchen Quellen diese Daten stammen und zu welchem Verwendungszweck sie gespeichert werden
  • Berichtigung von falschen personenbezogenen Daten
  • Übermittlung persönlicher Daten an Dritte zu untersagen
  • Löschung seiner Daten
  • Sperrung seiner Datensätze
  • Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz

 

Wir können jedem Unternehmen nur empfehlen sich des Themas anzunehmen, da die Bußgelder erhöht wurden.

 

http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/

 

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